Dienstleistungen
09. Trennung
Trennung/Scheidung nach dem Zivilrechts-Mediationsgesetz (ZivMediatG)
Rechtlicher Rahmen
Die Familienmediation ist ein Verfahren der zivilrechtlichen Mediation im Sinne des § 1 Abs. 1 ZivMediatG.
Sie ist ein außergerichtliches, freiwilliges und vertrauliches Verfahren, in dem die Parteien mit Unterstützung eines eingetragenen Mediators oder einer eingetragenen Mediatorin gemäß ZivMediatG eigenverantwortlich Lösungen für die mit der Trennung oder Scheidung verbundenen Fragen erarbeiten.
Zentrale Grundsätze nach dem ZivMediatG
-
Freiwilligkeit (§ 1 Abs. 1): Die Teilnahme erfolgt auf freier Entscheidung beider Parteien.
-
Eigenverantwortung (§ 1 Abs. 2): Die Beteiligten erarbeiten ihre Lösungen selbstständig, der Mediator trifft keine Entscheidungen.
-
Vertraulichkeit (§ 18): Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen aus der Vermittlung von Lösung dürfen nicht ohne Zustimmung der Parteien weitergegeben werden.
-
Neutralität (§ 16): Der Mediator ist zur Unparteilichkeit und Fairness verpflichtet.
Nur eingetragene Mediatoren im Sinne des ZivMediatG genießen den gesetzlich verankerten Vertraulichkeitsschutz, der insbesondere in Gerichtsverfahren eine hohe Bedeutung hat.
Anwendungsbereich
Die Vermittlung von Lösungen wird vor, während oder nach einem Trennungs- bzw. Scheidungsverfahren eingesetzt, um einvernehmliche Lösungen in rechtlich relevanten Familienangelegenheiten zu erzielen, insbesondere:
-
Obsorge (elterliche Sorge, Aufenthalt des Kindes)
-
Kontaktrecht und Besuchszeiten
-
Kindes- und Ehegattenunterhalt
-
Aufteilung von Vermögen, Wohnung und Schulden
-
Regelungen über Haushaltsgegenstände, Wohnrechte oder gemeinsame Kredite
-
Zukunftsorientierte Elternkooperation und Umgangsvereinbarungen
Vorteile im Rahmen des ZivMediatG
-
Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch selbstbestimmte Vereinbarungen
-
Rechtssichere Grundlage durch Eintragung des Mediators in die offizielle Mediatorenliste der Justiz
-
Stärkung der Elternverantwortung und Kommunikation
-
Schnellere und kostengünstigere Lösung im Vergleich zu streitigen Verfahren
-
Rechtswirkung von Vereinbarungen: Außergerichtliche Vereinbarungen können dem Gericht vorgelegt und als gerichtlicher Vergleich (§ 204 ZPO) protokolliert werden, wodurch sie Rechtskraft und Vollstreckbarkeit erlangen.
Fazit
Die Vermittlung von Lösungen (Mediation) nach dem ZivMediatG stellt ein rechtlich abgesichertes, professionelles Verfahren dar, das eine faire und respektvolle Trennungsgestaltung ermöglicht. Sie verbindet rechtliche Sorgfalt mit menschlicher Empathie, Kommunikationsförderung und der Wahrung des Kindeswohls.
Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Deeskalation familiärer Konflikte und zur dauerhaften Stabilisierung der Elternkooperation.
Hinweis: Gerichtlicher Vergleich
Wenn im Zuge einer Vermittlung von Lösungen eine Einigung (auch eine, Themen betreffend unvollständige Einigung) erzielt wird, kann diese:
-
Schriftlich als außergerichtlicher Vergleich festgehalten werden.
-
Der außergerichtliche Vergleich wird von beiden Parteien unterzeichnet und kann auf Wunsch von Anwälten rechtlich geprüft werden.
-
-
Dem Gericht vorgelegt werden, z. B. im Scheidungs- oder Obsorgeverfahren.
-
Das Gericht kann den Inhalt in Form eines gerichtlichen Vergleichs (§ 204 ZPO) protokollieren.
-
-
Rechtskraft und Vollstreckbarkeit:
-
Der außergerichtliche Vergleich wird zum gerichtlichen Vergleich und ist dann rechtsverbindlich und vollstreckbar, z.B. hinsichtlich Obsorge, Kontakt oder Unterhalt
-
Die getroffene Regelung bleibt von den Parteien selbst erarbeitet, erhält jedoch gesetzliche Verbindlichkeit.
-
Unterschied zwischen vor und während eines Gerichtsverfahrens
-
Vor einem Gerichtsverfahren:
-
Der außergerichtliche Vergleich kann abgeschlossen werden, bevor ein Scheidungs- oder Obsorgeverfahren eingeleitet wird.
-
Es kann dem Gericht vorgelegt werden, um als gerichtlicher Vergleich protokolliert zu werden.
-
Vorteil: Meinungsverschiedenheiten können außergerichtlich geregelt werden, bevor ein Verfahren beginnt.
-
-
Während eines anhängigen Gerichtsverfahrens:
-
Auch während eines laufenden Verfahrens kann ein außergerichtlicher Vergleich erstellt und dem Gericht vorgelegt werden.
-
Optional kann beim Gericht eine Hemmung oder Aussetzung des Verfahrens beantragt werden, um die Vermittlung von Lösungen (Mediation) in Ruhe durchzuführen.
-
Das Gericht kann den außergerichtlichen Vergleich anschließend als gerichtlichen Vergleich protokollieren und dadurch Rechtskraft und Vollstreckbarkeit herstellen.
-
Warum eine Außergerichtliche Vermittlung von Lösung besonders sinnvoll ist.
Ein außergerichtlicher Vergleich im Rahmen der Vermittlung von Lösung ist besonders empfehlenswert, da er Kontrolle, Beziehungen und Nachhaltigkeit der Lösung fördern kann – Aspekte, die bei gerichtlichen Entscheidungen oft nur begrenzt berücksichtigt werden. Insbesondere bei Trennungen oder Scheidungen trägt er dazu bei, eine Eskalation von Unstimmigkeiten frühzeitig zu vermeiden.
Hinweis: Jede Beschreibung von Vorteilen ist individuell auf das jeweilige Konfliktsystem zu beziehen. Die dargestellten Vorteile gelten nicht universell; in der Praxis kann der Verlauf bei der Vermittlung von Lösung und die Wirkung eines Vergleichs erheblich positiv wie auch negativ abweichen
1. Kontrolle über den Ausgang
-
Außergerichtlich: Die Eltern gestalten die Vereinbarungen zu Obsorge, Besuchszeiten oder Ferienregelungen selbst und können individuelle Bedürfnisse der Kinder sowie familieninterne Dynamiken berücksichtigen.
-
Gerichtlich: Entscheidungen erfolgen starr nach gesetzlichen Vorgaben; kreative Lösungen sind oft nur eingeschränkt möglich.
-
Sachliche Ergänzung: In gerichtlichen Verfahren können Sachverständige, Psychologen, das Amt für Jugend und Familie sowie Anwälte in den Konflikt involviert sein, wodurch die Abstimmung zwischen den Eltern komplexer wird. In der Vermittlung von Lösungen (Mediation) entscheiden die Eltern direkt über den weiteren Verlauf der Vereinbarungen, wobei das Kindeswohl jederzeit berücksichtigt werden muss.
Praxisbeispiel: Individuelle Ferienabsprachen oder Sonderregelungen für Kinder können flexibel festgelegt werden, was ein Gericht nur schwer umsetzen könnte.
2. Schnelligkeit, Kosten und Anpassungsfähigkeit
-
Außergerichtlich: Vermittlung von Lösungen ist schneller, kostengünstiger und besonders flexibel bei Änderungen, die bis zur Volljährigkeit des Kindes erforderlich sein können. Anpassungen sind ohne hohen zusätzlichen Aufwand möglich.
-
Gerichtlich: Verfahren können länger dauern und jede Änderung einer gerichtlichen Vereinbarung kann mit zusätzlichem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden sein.
3. Beziehungserhalt
-
Außergerichtlich: Kooperation und respektvoller Umgang werden gefördert. Die Umsetzung der Vereinbarung ist wahrscheinlicher, da beide Parteien die Lösung gemeinsam tragen.
-
Gerichtlich: Unstimmigkeiten eskalieren häufiger, da eine „Gewinnen oder Verlieren“-Mentalität zu anhaltenden Spannungen führen kann.
4. Flexibilität und Vertraulichkeit
-
Außergerichtlich: Vereinbarungen bleiben privat und können bei Bedarf angepasst werden.
-
Gerichtlich: Urteile sind öffentlich, Änderungen sind oft schwieriger umzusetzen und für Dritte zugänglich.
5. Empfohlene Zeitpunkte für eine Außergerichtliche Konfliktlösung
-
Vor gerichtlicher Einleitung: Ideal, um Eskalation zu vermeiden und kooperative Lösungen frühzeitig zu etablieren.
-
Während eines laufenden Verfahrens: Kann das Verfahren beenden oder verkürzen und Unstimmigkeiten deeskalieren.
-
Bei hohen emotionalen Belastungen: Besonders bei komplexen familiären Unstimmigkeiten, Scheidungen mit Kindern oder streitigen Vermögensfragen.
Fazit:
Eine Vermittlung von Lösungen mit anschließendem außergerichtlichen Vergleich ist empfehlenswert, wenn Eltern aktiven Einfluss auf die Lösung behalten, Zeit und Kosten sparen, flexibel auf notwendige Anpassungen reagieren und gleichzeitig die familiären Beziehungen sowie das Kindeswohl schützen möchten. Anders als im Gerichtssystem, wo externe Fachpersonen Einfluss auf den Ablauf haben können, bleiben die Eltern in der Vermittlung von Lösungen (Mediation) gemeinsam entscheidungsbefugt, wobei das Kindeswohl jederzeit gewahrt bleibt.
"Die Frucht der Gerechtigkeit wird in Frieden gesät denen, die Frieden stiften."
Jakobus 3, 18
(ca. 45 - 62 n.Chr.)

Vermittlung von Lösungen - klar, strukturiert, außergerichtlich
Honorare erfahren
Erfahren Sie, wie eine professionelle Vermittlung von Lösungen, Unstimmigkeiten strukturiert klärt, Verantwortung ordnet und tragfähige Vereinbarungen ermöglicht – ohne unnötige Eskalation und mit voller Kontrolle über den Prozess.
Klicken Sie auf den Button, um die transparente Übersicht des Honorars für eine außergerichtliche Einigung einzusehen und den ersten Schritt zu einem klaren, fairen Übergang zu machen.