
Dokumentation und rechtliche Überprüfung beim Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin
Nach Abschluss der Mediation erhalten Sie – abhängig vom Ergebnis – entweder ein Mediationsprotokoll oder einen außergerichtlichen Vergleich. Beide Dokumente halten die gemeinsam erarbeiteten Lösungen strukturiert, transparent und nachvollziehbar fest.
Auf Wunsch kann die Vereinbarung anschließend durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt rechtlich überprüft werden.
Bei Bedarf kann ich den Kontakt zu Rechtsanwaltskanzleien aus meinem beruflichen Netzwerk im gesamten DACH-Raum herstellen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die erarbeitete Vereinbarung in Ihrer bevorzugten Region rechtlich prüfen zu lassen.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Vereinbarung direkt beim zuständigen Bezirksgericht protokollieren zu lassen.
Ihre Vorteile
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Rechtliche Sicherheit: Möglichkeit der anwaltlichen Überprüfung
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Regionale Nähe: rechtliche Prüfung in Ihrer gewünschten Region
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Hohe Flexibilität: Zugang zu Kanzleien im gesamten DACH-Raum
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Klare Dokumentation: strukturierte Festhaltung der Vereinbarung
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Effiziente Abstimmung: gemeinsame Durchsicht des Mediationsprotokolls oder außergerichtlichen Vergleichs
So verbinden Sie die Vorteile einer selbst erarbeiteten Lösung im Rahmen der Mediation mit der zusätzlichen rechtlichen Sicherheit durch anwaltliche oder gerichtliche Überprüfung.